logo land noe webBrauchtumsfeuer bis 30. Juni 2020 verboten!

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet”, mit diesen Worten wurde am 7. April die Abänderung der “Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien” eingeleitet.

Diese verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 SÄMTLICHE Brauchtumsfeuer!

Die gesamte Verordnung finden Sie hier zum Nachlesen (Stand 8. April 2020):

http://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Brauchtumsfeuer_Trockenheit.html