Wir informieren Drohenbesitzer über folgenden Hinweis der ÖDB (Österreichischen Drohnenbewilligung), E-Mail-Nachricht vom 10.01.2017:

"Wir sind Betreiber von der drohnenbewilligung.at und unterstützen
Drohnenbesitzer bei der  Bewilligung von Flug-Drohnen.
Durch die grosse Anzahl an Drohnenverkäufen vergangene Weihnachten wird die
Brisanz dieses Themas immer tragender.
Drohnenbesitzer - auch von gängigen Drohnen, welche in jedem Elektro bzw
Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind lt. Luftfahrtbehörde
bewilligungspflichtig.
Diese umfasst im groben den Flug im unbebauten und unbesiedeltem Gebiet.
Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste
oder Sportveranstaltung ist nicht erlaubt.
Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese Tatsache Bescheid, und
laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu
22.000 Euro zu fallen.
Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an Personenschäden durch
abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer Bundesstrasse oder Autobahn
einen Unfall verursachen können usw.
Darum bitten wir Sie, liebe Gemeindevertreter, um einen kleine Mithilfe bei
der Aufklärung dieses relativ jungen Themas.
Hilfreich wäre ein Hinweis auf Ihrer Gemeindehomepage oder/und ein kleiner
Beitrag in der Gemeindezeitung.
Wie gesagt, das Thema ist sehr jung, jedoch durch die prognostizierte Anzahl
von 15.000 verkauften Drohnen letzte Weihnachten, ein sehr akutes Thema.

Ich darf Ihnen hier die wichtigsten Punkte auflisten:

Mindestalter: 16 Jahre
Nachweis einer Haftpflichtversicherung lt LfG Max. Flughöhe: 150m Flug nur
über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet Bewilligungskosten ca. 300
Euro Nachweis einer Versicherungsbestaetigung lt. LfG Über eine kurze
Antwort würden wir uns freuen.
Vielen Dank und Grüsse
Werner Noisternigg

06645948383
info@drohnenbewilligung.at
www.drohnenbewilligung.at"