logo land noe webNachfolgend finden Sie die genauen Informationen von der BH Neunkirchen, Fachgebiet Veterinärrecht, betreffend HPAI-Risikogebiet:

Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.


Beilage 1: Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen
Beilage 2 (2 Anhänge): Kundmachung zur Festlegung der Risikogebiete mit Anlage
zu Beilage 2: Anlage zur Kundmachung
Beilage 3: Erlass des Ministeriums zur Kundmachung

Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund ei-nes Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.

Weitere Infos sowie die aktuellen Risikogebiete bzw. Sperrzonen finden Sie hier.