Bachbegehungen in der Gemeinde Schrattenbach
Die Mitarbeiter des Ingenieurbüro Perzplan werden die laut § 101 Forstgesetz 1975 Absätze 6 und 7 verpflichtenden jährlichen Wildbachbegehungen heuer voraussichtlich in der Kalenderwoche 16 bzw. 17 durchführen.
Im Zuge der Begehungen ist es immer wieder erforderlich Privatgrund zu betreten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.