Schrattenbach WappenBequeme Zahlung von Gemeindeabgaben - Einziehungsauftrag spart Zeit und Kosten

Die Gemeindeabgaben – Grundsteuer, Kanalgebühren, Wasserbezugsgebühren, Hundeabgabe etc. – werden quartalsmäßig vorgeschrieben. Größtenteils werden diese Abgaben auch fristgerecht von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt.

Es kommt aber doch immer wieder in Einzelfällen vor, dass auf die Bezahlung dieser Abgaben vergessen wird. Für die Bediensteten am Gemeindeamt bedeutet dies Mehrarbeit durch Mahnungen, für die Bürgerinnen und Bürger ist das peinlich und bedeutet außerdem Mehrkosten durch die Mahnspesen, zu deren Verrechnung die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist.

Was aber viele nicht wissen, ist die Möglichkeit der Bezahlung der Gemeindegebühren mit einem Abbuchungs- bzw. Einziehungsauftrag. Dazu genügt es, dass Sie am Gemeindeamt vorbeikommen und der Gemeinde einen entsprechenden Auftrag erteilen. Sie werden weiterhin über die Höhe und den Zeitpunkt der Abbuchung der Gebühren von Ihrem Konto regelmäßig unterrichtet und können, wenn Sie diese Möglichkeit nicht mehr nutzen wollen, den Auftrag jederzeit widerrufen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, es erspart sowohl Ihnen als auch der Gemeinde einen Zeitaufwand und letztendlich Mehrkosten.

Hier finden Sie das dementsprechende Formular, welches Sie ausgefüllt und unterfertigt gerne auch per Post oder per Mail an die Gemeinde senden können.